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Arnsberg: Eine klassische Win-Win-Situation

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Arnsberg. Bei der Vertragsunterschrift ließen die Unterzeichner den Füller strahlend über das Papier gleiten. Und auch beim offiziellen Handschlag im Anschluss stand Kerstin Steuer-Will von Geobasis NRW und SGV-Präsident Aloys Steppuhn die gute Laune ins Gesicht geschrieben.

Zurecht: Mitte Juli setzten SGV und Geobasis NRW mit dem Beschluss eines Kooperationsvertrags einen weiteren Meilenstein für die Digitalisierung der Wanderwelt. Bereits im Frühjahr 2010 hatte der SGV einen wichtigen Erfolg für das digitale Wandern erzielt, als die Zusammenarbeit mit den fünf südwestfälischen Kreisen bei der Erstellung eines kommunalen Freizeitkatasters besiegelt wurde.

Die Wandervereine in NRW und Geobasis NRW beschließen eine Kooperation bei der Bereitstellung und Erhebung digitaler Freizeitdaten. Foto: SGV

Die nun geschlossene Vereinbarung geht noch einen Schritt weiter: Sie betrifft nahezu die gesamte Fläche Nordrhein-Westfalens und umfasst damit längst nicht nur das Gebiet des SGV. Als einer der maßgeblichen Vorreiter auf dem Weg zu einer digitalen Wanderwelt vertrat der SGV die gesamte Arbeitsgemeinschaft NRW der Gebirgs- und Wandervereine im Deutschen Wanderverband. Erstmalig liegt somit ein Vertragswerk vor, das die Bereitstellung und Nutzung digitaler Freizeitdaten für alle Wandervereine in Nordrhein-Westfalen regeln wird. Denn die 5 weiteren Wandervereine, die an den Landesgrenzen auf dem Gebiet NRWs tätig sind, werden der Vereinbarung ebenfalls beitreten.

Zentraler Profiteur ist somit eindeutig der Wanderer in ganz NRW, der komfortabel auf aktuelle Daten rund um die von ihm geplante Wanderroute zurückgreifen kann. Aber auch für die beteiligten Vertragspartner handelt es sich um „eine klassische Win-Win-Situation“. Diese Einschätzung von SGV-Hauptgeschäftsführer Benno Wolfgang Ecker spiegelte sich dann auch in den Mienen der Vertragsunterzeichner wieder.

Konkret stellt die Vereinbarung sicher, dass die Wandervereine unentgeltlich auf aktuelle Geobasisdaten der Landesvermessung sowie die jeweils relevanten Ausschnitte des Freizeitkatasters NRW zurückgreifen können. Diese bilden die Grundlage, um eigenständig Freizeitinformationen erheben zu können – etwa Routenführungen der Wanderwege, die Lage von Rastplätzen, Hütten oder Aussichtstürmen. Gleichzeitig verpflichten sich die Wandervereine, diese Informationen mindestens einmal jährlich zu erheben und an Geobasis NRW zu liefern, wo sie genutzt werden, um das Freizeitkataster NRW zu aktualisieren.

In einem nächsten Schritt gilt es nun, ein Verfahren für den Übertrag digitaler Daten in analoge Wanderkarten zu besiegeln. Denn auch dies sieht die Vereinbarung zwischen Geobasis NRW und den Wandervereinen des Landes ausdrücklich vor: Die Wandervereine erhalten ein unentgeltliches externes Nutzungsrecht an den Geobasisdaten zur Herausgabe von Freizeit- und Wanderkarten in analoger Form.

Quelle: SGV Arnsberg


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